Gutachten

1. Familienrecht

Den Tätigkeitsschwerpunkt der Praxis bildet die Bearbeitung von Begutachtungsfragen in Familiensachen. Diese umfassen Fragen nach:

  • Regelungen der elterlichen Sorge (§§1671, 1672, 1687 BGB)
  • Regelungen des Umgangs (§§1684, 1685 BGB)
  • der Erziehungsfähigkeit (§1666 BGB)

Es bestehen Kooperationsvereinbarungen mit externen Fachkolleginnen/Fachkollegen, die bei Fragen zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen beigezogen werden können.

Auftraggeber sind Amts- und Oberlandesgerichte. Privatgutachten gehören nicht zum Leistungsspektrum der Praxis.

Die Begutachtungsaufträge werden fundiert und möglichst zügig bearbeitet und die Auftraggeber werden während des Begutachtungsprozesses mittels Sachstandsmitteilungen über den Fortgang der Begutachtung informiert.

Ein wichtiges Anliegen der Praxisgemeinschaft stellt die Qualitätssicherung der Sachverständigentätigkeit dar. Diese wird gewährleistet durch:

  • Einhaltung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019), (www.rechtspsychologie-bdp.de/wp-content/uploads/Gutachtenstandards-20190830.pdf)
  • Teilnahme am Pilotprojekt „Peer-Review-Verfahren für Gutachten in Kindschaftssachen“, das untersucht, ob und inwieweit sich das aus dem Bereich wissenschaftlicher Publikationen bekannte Peer-Review-Verfahren als System anonymer, kollegialer Rückmeldung auf das Gutachterwesen übertragen lässt.
  • Regelmäßige fachlich geleitete Supervision, Intervision sowie fallübergreifenden überregionalen kollegialen Austausch, regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Arbeitskreisen
  • Alle Teammitglieder unterliegen der Fortbildungsverpflichtung nach dem Curriculum der föderativen Weiterbildung zur/zum Fachpsychologin/Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) und nehmen regelmäßig an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und einschlägigen Tagungen teil.
  • Die Praxis verfügt über eine Vielzahl aktueller einschlägiger Testverfahren und kann auf themenzentrierte Fachzeitschriften und Fachbücher zurückgreifen.

2. Begutachtung nach §6 des Waffengesetzes (WaffG)

Untersuchung der persönlichen Eignung für den Umgang mit Schusswaffen und Munition.


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