Sachverständigentätigkeit

  • Qualifizierung: In unserer Praxis werden seit vielen Jahren Sachverständige für familiengerichtliche Fragestellungen qualifiziert.
  • Voraussetzung: Bewerben können sich Personen mit erfolgreich abgeschlossenem Psychologiestudium, also Diplom oder Master.
  • Einstieg: Nach Aufnahme in das Team werden neue Kolleginnen und Kollegen zunächst in unterstützende Aufgaben eingebunden.
  • Hospitation: Zusätzlich nehmen sie hospitierend an verschiedenen Terminen teil, um einen ersten Eindruck von der Tätigkeit zu gewinnen.
  • Begleitung: In den ersten zehn Begutachtungsfällen erfolgt eine Anleitung und engmaschige fachliche Begleitung durch eine der langjährig erfahrenen Sachverständigen.
  • Unabhängigkeit: Die fallbezogene Beratung findet anonymisiert statt und berührt die rechtliche Unabhängigkeit der begutachtenden Kollegin bzw. des begutachtenden Sachverständigen nicht.
  • Fachliche Weiterentwicklung: Regelmäßige Teamsitzungen, fallbezogene Supervisionsgespräche sowie interne Workshops ermöglichen es neuen Sachverständigen, ihre Fachkompetenz kontinuierlich auszubauen und zu vertiefen.
  • Interesse am Arbeitsfeld: Erwartet wird Interesse an einer Tätigkeit an der Schnittstelle von Psychologie und Recht.
  • Arbeitsweise: Neue Kolleginnen und Kollegen sollten selbstständig und gut organisiert arbeiten können.
  • Weiterbildungsbereitschaft: Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.
  • Persönliche Voraussetzungen: Neben den formalen Anforderungen erwarten wir gewissenhaftes und verlässliches Arbeiten.
  • Belastbarkeit: Wichtig sind persönliche emotionale Stabilität und die Bereitschaft, sich auch anspruchsvollen zwischenmenschlichen Situationen zu stellen.
  • Weiterbildung Rechtspsychologie: Wir wünschen uns, dass neue Kolleginnen und Kollegen berufsbegleitend in die Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie einsteigen.
  • Theoretischer Teil: Dieser kann über Veranstaltungen der Deutschen Psychologen Akademie mbH des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) absolviert werden.
  • Praktischer Teil: Diesen ermöglichen wir im Rahmen der Sachverständigentätigkeit durch ein regelmäßig stattfindendes Fachteam sowie durch Gutachtensupervisionen, die von anerkannten Supervisorinnen durchgeführt werden.

Interessenten wenden sich bitte an Dipl. Psych. Monika Flucke bzw. Dipl. Psych. Sabine Terlinde.


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.