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Praktika

  • Zielgruppe: Wir bieten Praktikumsplätze für Studierende im Masterstudiengang Psychologie an
  • Umfang: Das Praktikum kann semesterbegleitend ab einem Gesamtumfang von mindestens 120 Stunden absolviert werden
  • Einblicke in die Praxis: Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die Möglichkeit, nach Absprache mit den beteiligten Probandinnen und Probanden an Explorationsterminen teilzunehmen
  • Mitarbeit im Begutachtungsprozess: Darüber hinaus können sie bei Teilaufgaben im Begutachtungsprozess mitwirken
  • Praxisalltag und Organisation: Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Einblicke in den Praxisalltag und die Praxisorganisation zu erhalten und dort ggf. unterstützend mitzuwirken
  • Erwartungen: Gewünscht werden Interesse an forensischer Psychologie, ein offenes Auftreten, Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit
  • Arbeitsweise: Wichtig ist außerdem die Bereitschaft zu selbstorganisiertem Arbeiten.

Hinweis: Derzeit (voraussichtlich bis  Ende 2026) können wir keine Praktikumsbetreuung anbieten. Interessenten wenden sich bitte an Dipl. Psych. Monika Flucke bzw. Dipl. Psych. Sabine Terlinde.

 

Sachverständigentätigkeit

  • Qualifizierung: In unserer Praxis werden seit vielen Jahren Sachverständige für familiengerichtliche Fragestellungen qualifiziert.
  • Voraussetzung: Bewerben können sich Personen mit erfolgreich abgeschlossenem Psychologiestudium, also Diplom oder Master.
  • Einstieg: Nach Aufnahme in das Team werden neue Kolleginnen und Kollegen zunächst in unterstützende Aufgaben eingebunden.
  • Hospitation: Zusätzlich nehmen sie hospitierend an verschiedenen Terminen teil, um einen ersten Eindruck von der Tätigkeit zu gewinnen.
  • Begleitung: In den ersten zehn Begutachtungsfällen erfolgt eine Anleitung und engmaschige fachliche Begleitung durch eine der langjährig erfahrenen Sachverständigen.
  • Unabhängigkeit: Die fallbezogene Beratung findet anonymisiert statt und berührt die rechtliche Unabhängigkeit der begutachtenden Kollegin bzw. des begutachtenden Sachverständigen nicht.
  • Fachliche Weiterentwicklung: Regelmäßige Teamsitzungen, fallbezogene Supervisionsgespräche sowie interne Workshops ermöglichen es neuen Sachverständigen, ihre Fachkompetenz kontinuierlich auszubauen und zu vertiefen.
  • Interesse am Arbeitsfeld: Erwartet wird Interesse an einer Tätigkeit an der Schnittstelle von Psychologie und Recht.
  • Arbeitsweise: Neue Kolleginnen und Kollegen sollten selbstständig und gut organisiert arbeiten können.
  • Weiterbildungsbereitschaft: Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.
  • Persönliche Voraussetzungen: Neben den formalen Anforderungen erwarten wir gewissenhaftes und verlässliches Arbeiten.
  • Belastbarkeit: Wichtig sind persönliche emotionale Stabilität und die Bereitschaft, sich auch anspruchsvollen zwischenmenschlichen Situationen zu stellen.
  • Weiterbildung Rechtspsychologie: Wir wünschen uns, dass neue Kolleginnen und Kollegen berufsbegleitend in die Weiterbildung zur Fachpsychologin bzw. zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie einsteigen.
  • Theoretischer Teil: Dieser kann über Veranstaltungen der Deutschen Psychologen Akademie mbH des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) absolviert werden.
  • Praktischer Teil: Diesen ermöglichen wir im Rahmen der Sachverständigentätigkeit durch ein regelmäßig stattfindendes Fachteam sowie durch Gutachtensupervisionen, die von anerkannten Supervisorinnen durchgeführt werden.

Interessenten wenden sich bitte an Dipl. Psych. Monika Flucke bzw. Dipl. Psych. Sabine Terlinde.


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